Pflicht seit 2025. Neu gefasst 2026.
Wer KI im Unternehmen einsetzt, muss dafür sorgen, dass die Menschen damit umgehen können. Das verlangt Art. 4 der KI-Verordnung1 – auch dann, wenn Sie „nur“ Copilot oder ChatGPT freigegeben haben. Hier steht, was gilt, was sich im Juli 2026 geändert hat und wie Sie es in Österreich und Deutschland umsetzen. Alle Fristen des AI Act auf einen Blick: Zeitstrahl.
Art. 4 der Verordnung (EU) 2024/1689 verpflichtet Anbieter und Betreiber von KI-Systemen, Maßnahmen zur KI-Kompetenz ihres Personals zu ergreifen. Betreiber ist jedes Unternehmen, das KI beruflich in eigener Verantwortung nutzt. Die Pflicht gilt seit 2. Februar 20252 und unabhängig vom Risiko des Systems. Die Verordnung (EU) 2026/17443 hat sie im Juli 2026 von „sicherstellen“ auf „fördern“ umgestellt – abgeschafft ist sie nicht.
- Gilt seit
- 2. Februar 2025
- Neu gefasst
- in Kraft seit 27. Juli 2026
- Betroffen
- Anbieter und Betreiber
- Pflicht
- Maßnahmen zur Förderung
- Form
- nicht vorgeschrieben
- Empfehlung
- schulen und dokumentieren
Was sich im Juli 2026 geändert hat.
Die Änderungsverordnung zur KI-Verordnung – oft „Digital Omnibus“ genannt – hat Art. 4 umformuliert. Die Richtung bleibt: Unternehmen müssen etwas tun.
Bis Juli 2026
- Ergebnis-Pflicht. Unternehmen sollten nach besten Kräften sicherstellen, dass ihr Personal über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügt.
- Offene Frage. Was „ausreichend“ heißt, war je Person kaum messbar.
Seit 27. Juli 2026
- Pflicht zu Maßnahmen. Unternehmen ergreifen Maßnahmen, um die Entwicklung der KI-Kompetenz zu fördern3.
- Kein garantiertes Niveau. Ein bestimmter Kenntnisstand je Person muss nicht garantiert werden.
- Gleicher Geltungsbeginn. Die Pflicht gilt weiterhin seit 2. Februar 2025.
Was das praktisch heißt
- Maßnahmen müssen erkennbar sein. Schulungen, Richtlinie, Ansprechpersonen – geplant und dokumentiert.
- Nach Rolle und Vorwissen. Art. 4 verlangt, Vorwissen und Einsatzkontext zu berücksichtigen. Eine Schulung für alle reicht selten.
- Andere Fristen verschoben. Pflichten für Hochrisiko-Systeme nach Anhang III gelten erst ab 2. Dezember 2027 – Art. 4 nicht.
So bauen Sie KI-Kompetenz auf – und belegen sie.
Bestand aufnehmen
Welche KI-Werkzeuge sind freigegeben, welche werden geduldet? Wer nutzt sie wofür?
Regeln festlegen
KI-Richtlinie, Datenklassen, Freigabeprozess – mit Recht, Datenschutz und Betriebsrat.
Führung befähigen
Führungskräfte verstehen KI und tragen sie als Multiplikatoren in die Teams.
Alle schulen
Ein KI-Führerschein für alle, die KI nutzen – nach Vorwissen und Einsatz.
Dokumentieren
Wer hat wann was gelernt? Teilnahmebestätigung je Person4, Auffrischung bei neuen Werkzeugen.
Nachweis
Der Betriebsrat sitzt mit am Tisch.
Die KI-Verordnung gilt in beiden Ländern gleich. Unterschiedlich ist die Mitbestimmung – und die entscheidet oft über das Tempo.
Arbeitsverfassungsgesetz
Systeme, die personenbezogene Daten von Beschäftigten automationsunterstützt verarbeiten, brauchen in Betrieben mit Betriebsrat häufig dessen Zustimmung nach § 96a ArbVG5 – meist über eine Betriebsvereinbarung.
Betriebsverfassungsgesetz
Mitbestimmung bei technischen Einrichtungen, die zur Überwachung geeignet sind (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG6). Über den Einsatz von KI ist der Betriebsrat ausdrücklich zu unterrichten (§ 90 BetrVG7).
Dazu kommt in beiden Ländern die DSGVO: Wer personenbezogene Daten über einen KI-Anbieter verarbeiten lässt, braucht einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung8. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.
Wo stehen Sie bei der KI-Kompetenz?
Sechs Fragen, eine Einstufung, ein Plan mit dokumentierbaren Maßnahmen.
Fundstellen auf dieser Seite
Die hochgestellten Ziffern im Text verweisen hierher. Antippen zeigt die Fundstelle direkt an der Textstelle, alle Fundstellen der Website stehen gesammelt auf einer Seite. Gesetzesangaben ersetzen keine Rechtsberatung.
- 1
Art. 4 KI-Verordnung: KI-Kompetenz ↑Gesetz · Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung), Art. 4 · geprüft am 10.10.2026
- 2
Geltung seit 2. Februar 2025 ↑Gesetz · Verordnung (EU) 2024/1689, Art. 113 lit. a · geprüft am 10.10.2026
- 3
Änderung durch die Verordnung (EU) 2026/1744 ↑Gesetz · Verordnung (EU) 2026/1744 („Digital Omnibus“ zur KI-Verordnung), ABl. vom 24.7.2026 · geprüft am 10.10.2026
- 4
Teilnahmebestätigung nur mit Abschluss-Quiz ↑Programm · TailorCampus Programmbeschreibung, Nachweis · geprüft am 10.10.2026
- 5
§ 96a ArbVG (Österreich): Zustimmung des Betriebsrats ↑Gesetz · Arbeitsverfassungsgesetz, § 96a · geprüft am 10.10.2026
- 6
§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG (Deutschland): Mitbestimmung ↑Gesetz · Betriebsverfassungsgesetz, § 87 · geprüft am 10.10.2026
- 7
§ 90 und § 80 Abs. 3 BetrVG (Deutschland): KI ausdrücklich genannt ↑Gesetz · Betriebsverfassungsgesetz, § 90 Abs. 1 Nr. 3 und § 80 Abs. 3 · geprüft am 10.10.2026
- 8
Art. 28 DSGVO: Auftragsverarbeitung ↑Gesetz · Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO), Art. 28 · geprüft am 10.10.2026
Fragen zur KI-Kompetenz.
- Was verlangt Art. 4 der KI-Verordnung?
- Anbieter und Betreiber von KI-Systemen ergreifen Maßnahmen zur KI-Kompetenz ihres Personals und der Personen, die in ihrem Auftrag mit KI-Systemen umgehen. Dabei sind Vorwissen, Erfahrung, Ausbildung und der Einsatzkontext zu berücksichtigen.
- Seit wann gilt die Pflicht zur KI-Kompetenz?
- Seit 2. Februar 2025. Die Änderungsverordnung (EU) 2026/1744, in Kraft seit 27. Juli 2026, hat diesen Geltungsbeginn nicht verschoben.
- Was hat sich 2026 bei Art. 4 geändert?
- Früher sollten Unternehmen nach besten Kräften ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz sicherstellen. Seit der Änderung durch die Verordnung (EU) 2026/1744 müssen sie Maßnahmen ergreifen, um die Entwicklung der KI-Kompetenz zu fördern; ein bestimmtes Niveau je Person müssen sie nicht garantieren. Die Pflicht bleibt bestehen.
- Gilt Art. 4 auch, wenn wir nur Microsoft 365 Copilot oder ChatGPT nutzen?
- Ja. Wer ein KI-System in eigener Verantwortung beruflich verwendet, ist Betreiber im Sinn der KI-Verordnung. Das gilt unabhängig vom Risiko des Systems.
- Muss die KI-Kompetenz nachgewiesen werden?
- Eine bestimmte Form des Nachweises schreibt Art. 4 nicht vor. Dokumentierte Maßnahmen – wer wann welche Schulung mit welchen Inhalten besucht hat – sind aber der naheliegende Weg, um bei Nachfragen von Aufsicht, Kunden oder Prüfern Auskunft geben zu können.
- Braucht man für KI-Werkzeuge die Zustimmung des Betriebsrats?
- Das hängt vom Werkzeug und seiner Nutzung ab. In Österreich ist für Systeme, die personenbezogene Daten von Beschäftigten verarbeiten, häufig eine Zustimmung nach § 96a ArbVG nötig. In Deutschland bestimmt der Betriebsrat bei technischen Einrichtungen mit, die zur Überwachung geeignet sind (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG), und ist über den Einsatz von KI zu unterrichten (§ 90 BetrVG). Im Zweifel früh einbinden.
- Welche Schulung passt für welche Rolle?
- Für alle Mitarbeitenden ein KI-Führerschein mit Grundlagen, Datenklassen und Richtlinie; für Führungskräfte Grundverständnis, Anbieterwahl, Use Cases und Multiplikator-Rolle; für Power User und IT Deep Dives zu Agenten, Dokumenten, Architektur und Recht. Art. 4 verlangt ausdrücklich, Vorwissen und Einsatzkontext zu berücksichtigen.